Kommentar |
Ein Graf Ruadbert erscheint in einer Vielzahl von St. Galler Urkunden aus der zweiten Hälfte des 8 Jahrhunderts. In der Forschung herrscht Übereinstimmung darüber, dass es sich bei Ruadbert um den Sohn des Grafen Nebi handelte, der als Großvater Hildegarts, der Gemahlin Karls des Großen, gilt. Borgolte, Prosopographie, 217, spekuliert auf der Basis einer in Überlingen in den Jahren 769/773 ausgestellten Urkunde, durch die die Anwesenheit Ruadberts vor Ort belegt wird, über die Machtposition des Grafen: „Vermutlich muß man dieses Faktum in den Zusammenhang mit einer Liberalisierung der karolingischen Alemannienpolitik stellen, die unter Pippins [...] Söhnen Karlmann und Karl spürbar ist; wichtigstes Indiz dieses neuen Kurses ist wohl die Vermählung von R.s Nichte Hildegart mit Karl 771. So könnte R. im Zuge einer Zurückdrängung Warins und Ruthards eine vorkarolingische Machtposition seiner Familie wiedergewonnen haben.“ Zweifel hat Borgolte, Prosopographie, 217, aber an der Existenz eines eigenständigen Machtbereichs Ruadberts zu jener Zeit: „Der Grafentitel, den R. […] führt, kann demnach wohl kaum auf einen bestimmten Amtssprengel bezogen werden; er ist wahrscheinlich eher ein Rangprädikat oder Akzidenz einer Adelsherrschaft gewesen.“ Spätestens ab 778 ist die Herrschaft Ruadberts dann aber auch räumlich auf den Hegau, den Linzgau und den Argengau eingrenzbar. Thesen über einen Tod Ruadberts in den achtziger Jahren des 8. Jahrhunderts sind nicht zwingend belegt worden. Es ist durchaus denkbar, dass Ruadbert auch noch gegen Ende des Jahrhunderts im Amt war. Belegt ist allerdings schon Ende der achtziger bzw. gegen Beginn der neunziger Jahre ein Neffe Ruadberts namens Udalrich als Graf im Hegau. Entweder dieser Udalrich selbst oder sein gleichnamiger Sohn traten später auch die Nachfolge Ruadberts in dessen anderen Herrschaftsgebieten an. „Damit ist deutlich, dass die Grafengewalt im Hegau, Linz- und Argengau um die Jahrhundertwende innerhalb einer Adelssippe, den Nachkommen Nebis, aufgeteilt und weitergegeben wurde“ (Borgolte, Prosopographie, 218).
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