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Eintrag [54 / 8751]
ID: P1195

Prosopographisches

Person Gozpert <Gf. im Nibelgau; 8Jh2>
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Kommentar
Gozbert erscheint in einer St. Galler Urkunde vom 7. Juni 766. Auffallend ist, dass der Graf, der sowohl als 'comes' als auch als 'praeses' bezeichnet wird, diesem Rechtsgeschäft, wonach die vier Söhne des Marulf aus der Abgabepflicht gegenüber ihm und dem König in ein Dienstverhältnis zum Kloster wechseln, seine Zustimmung erteilt hat. Offenbar besaß er eine „Mitberechtigung“ (Borgolte, Prosopographie, S. 131) am Eigentum des Marulf und seiner Söhne. Tatsächlich hatte Gozbert vor 766 den Besitz dieses Marulf eingezogen - wohl, weil dieser als Königszinser zu Unrecht frei über seinen Besitz verfügt und ihn an St. Gallen gegeben hatte. Die Urkunde bezeugt allerdings, dass Gozbert diesem Rechtsakt später doch noch zustimmte. Gozbert übernahm für den Nibelgau die Vertretung der fränkischen Reichsgewalt und verlagerte später möglicherweise sein Einflußgebiet ins östliche Alemannien.
Ämter
Amt Zeitraum
praeses 766
Ethnie Typus der Zuschreibung
- -
Verwandte
Name d. Person Verwandtschaftsgrade
- -

Einzelbelege

Beleg Belegform Datierung Amt/Weihe Stand Kontext
Beleg... Cozperto 7.6.766 praeses - In dei nomine Liutulfus et Merolfus et Zaizzo et Piscoffus, filii Marulfi, confessi sumus ante Cozperto preside et ante pagensis nostros ...
Beleg... Cozperto 7.6.766 comes - ... nos fratres filii Marulfi, consentiente Cozperto comite, ante pagensis nostros omnem rem nostram et hereditatem paternam cummunis manibus tradidimus ...